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Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

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Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon WoaznSigi am Samstag 17. April 2010, 17:53

Hallo Zusammen,

ich habe mich soeben gefragt, welche Strafe man bekommt, wenn man von der Polizei erwischt wird, wenn man auf der Straße (Nebenstraße) mit der Motocross fährt.

Es geht nicht darum, dass man evtl. schneller ist und davon fahren kann usw.

Hat jemand eine Ahnung oder Erfahrung :)

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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon Liyah am Samstag 17. April 2010, 19:52

Hi.

7 Punkte und einige hundert(glaube 1300) Euro. Nen freund von mir musste das ganze mal mitmachen,weil seine Cross noch sprit hatte und er zur arbeit musste, sein Straßenmöppi aber Leer war=) Naja dumme Sache.

Jedenfalls kommt da auf einen zu:

-Fahren ohne Versicherungsschutz
-fahren ohne Straßenzulässiges Fahrzeug(kein Lich usw.)

Wird also nich billig, wird eher günstiger wenn sie dich anhalten wollen und du stehen bleibst, als wenn du versuchst weg zu kommen!

LG OtTi
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon WoaznSigi am Samstag 17. April 2010, 20:18

Aber die Motocross wurde nicht einbehalten?
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon pyrosteiner am Sonntag 18. April 2010, 00:33

Falls Du keinen Führerschein für die Leistungsklasse der Cross hast kommt noch Fahren ohne Führerschein hinzu. Solltest Du anderweitige Führerscheine haben kannste die Karte gleich abgeben für ne Zeit lang.

Es spielt übrigens keine Rolle ob man auf nem Feldweg, einer Nebenstraße oder auf der Bundesstraße fährt denn dort überall gilt die gleiche Straßenverkehrsordnung. Die gilt sogar auf Waldwegen!!
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon Nofear35 am Sonntag 18. April 2010, 00:54

oh man da kommt aber einer auf kluge ideen
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon Jonny91 am Sonntag 18. April 2010, 06:31

Zudem dürfte die Fahrkullisse sprich Geräuschpegel zu hoch sein, du fährst ohne Betriebserlaubnis, da an der Karre NIX STVO zugelassen ist.

Könnte auch schwerer Eingriff in den Straßenverkehr sein

- Wer mit sowas auf der Straße fährt, kann wirklich den Lappen weglegen, denn es gibt eine "Verordnung", welche auch Prüfungsfrage im Theorieunterricht ist, welche etwa so klingt:


Ab welchem Zustand kann die Behörde den Führerschein einziehen:

- körperlichen Defiziten (Behinderung, keine Reaktion, Sehschwäche...)
- geistischen Defiziten (wenn man den Lappen hat, genau weiß was alles zu beachten ist um im Straßenverkehr teilzunehmen und dann mit ner VOLLCROSS rumfährt. Wenn der Richter böse ist, schickt er dich sogar zur MPU.
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon Nofear35 am Sonntag 18. April 2010, 13:05

ui und ums noch richtig spannend zu machen baust du noch einen Unfall mit gesundheitlichen Folgen für anderen damit du auch wirklich keine möglichkeit jemals wieder Spaß am Auto fahren haben wirst
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon CR 97 am Sonntag 18. April 2010, 15:19

wer will dir auf em feld oder feldweg hinterherkommen??
klar ist es leichtsinnig aber wenn die bullen hinter MIR herwähren würd ich abhaun
als ob die dich auf em feldweg kriegen mit ihrem polizei karren.
einfach garned auf der straße oder feldweg fahrn dann hat sich das problem erledigt

ps:
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon pyrosteiner am Montag 19. April 2010, 02:14

CR 97 hat geschrieben:wer will dir auf em feld oder feldweg hinterherkommen??
klar ist es leichtsinnig aber wenn die bullen hinter MIR herwähren würd ich abhaun
als ob die dich auf em feldweg kriegen mit ihrem polizei karren.


Sagen wir mal so.... solange Du nicht heimkommst und Sprit im Tank hast kriegen die dich vermutlich nicht.

Aber manchmal sind die auch nicht ganz doof... klingeln halt mal bei ein paar Häusern und fragen nach ob hier in der Gegend jemand Motocross fährt oder ob eine (farbe) MX-Maschine bekannt ist.

Da stehn die dann evtl. schneller vor Deiner Tür wie Du daheim bist... sehn vielleicht noch ne Spur im Rasen, der Hubständer steht im Garten ohne Bike .... bingo.
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon CR 97 am Montag 19. April 2010, 17:13

ja wie siehts das aus mit dem gesetz die müssen mich auf frischer tat ertappen sonst wird das nichts??
ich könnt ja auch sagen ich hab des ding meinem kumpel ausgeliehn oder irgendsowas
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon MxLive am Montag 19. April 2010, 17:41

Normalerweise stimmt das. Da du kein Nummernschild hast, dass sie wieder identifizieren können, können sie dir nichts nachweißen. Schließlich gibt es mehrere Personen, die ein sagen wir mal Honda fahren können. Also ich wag mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster :badgrin: und sag einfach quer übers Feld oder einen Wanderweg und du könntest sicher sein :roll:
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon KTM08 am Montag 19. April 2010, 19:00

naja das sin alles riskante spekulationen...unter dem Helm wird man zwar eh nicht erkannt aber besser man lässt das fein sein un fährt auf der Strecke :D
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon tom121180 am Montag 19. April 2010, 19:53

Liyah hat geschrieben:Hi.

7 Punkte und einige hundert(glaube 1300) Euro. Nen freund von mir musste das ganze mal mitmachen,weil seine Cross noch sprit hatte und er zur arbeit musste, sein Straßenmöppi aber Leer war=) Naja dumme Sache.

Jedenfalls kommt da auf einen zu:

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Was für einen Schwachsinn schreibst du eigentlich? Nie im Leben kostet das Fahren ohne Versicherungsschutz 1300 EUR...
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon CR 97 am Montag 19. April 2010, 21:41

ich hatte so en ähnlichen fall mit em mofa und mit en paar bier intus mofa gefahrn dürfte 800 euro strafe zahln.. das is mir aber ne teure lehre gewesen und ich rühr wenn ich fahr nie wieder alkohol an!! des mofa war auch ned ganz orginal .. also auch fahren ohne versicherungsschutz das volle programm die können dir aber nichts machen wenn du z.b en motorrad führerschein hast das is dann eigenes pech wenn du en unfall baust ...
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Re: Strafe für Fahren mit MX auf der Straße

Beitragvon pyrosteiner am Dienstag 20. April 2010, 03:41

CR 97 hat geschrieben:ja wie siehts das aus mit dem gesetz die müssen mich auf frischer tat ertappen sonst wird das nichts??
ich könnt ja auch sagen ich hab des ding meinem kumpel ausgeliehn oder irgendsowas



Du die wenigsten Bankräuber werden auf frischer Tat ertappt.... und wenn Zeugen existieren die belegen das Dir die Maschine gehört bist Du dafür verantwortlich und wenn Du nicht verrätst welcher Kumpl die Straftat begangen hat wirst Du rangezogen.

Ausserdem heisst es im Gesetz:
Wenn Sie .... ein Fahrzeug fahren oder den Gebrauch gestatten, ohne dass das Fahrzeug versichert ist, machen Sie sich strafbar!
Also angenommen es ist wirklich Dein Kumpl gefahren bekommt er Strafe weil er gefahren ist und Du nen Strafzettel weil Du es gestattet hast.

Ist wie blitzen beim Autofahren - Strafzettel geht an den Fahrzeughalter, war der nicht der Fahrer muss ein Formular ausgefüllt werden und der Strafzettel geht an den Fahrer. Weiss der Halter nicht wer gefahren ist kann sogar Fartenbuchpflicht aufgebrummt werden usw. Also machs Dir nicht so einfach...




@ Tom: Für fahren ohne Versicherungsschutz kann Dich der Staatsanwalt sogar ins Gefängnis stecken - das hier ist möglich:

Geahndet wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Bei einer fahrlässigen Verfehlung können Sie gegebenenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Fahren Sie als sonst unbescholtener Bürger erstmalig vorsätzlich ohne Versicherung, kommen schon 20 Tagessätze zusammen. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager.

In Flensburg gibt es hierfür auf jeden Fall 6 Punkte.
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