EBAY das ist frech und sehr hinterhältig.
11 Beiträge
• Seite 1 von 1
Eigentlich darf er das so gar nicht verkaufen, denn in den AGB`s von eBay steht, dass das was verkauft wird, auch 100%ig in der Überschrift stehen muss.
Also müsste bei ihm da "nur Lenkerstrebe" o. Ä. stehen. Das würde ich gegen angehen.
11 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: Calvin #117 und 3 Gäste |
||||








