85er Check in Kamp-Lintfort
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85er Check in Kamp-Lintforthi leute,
ich hab in kamp-lintfort gesehen das ein 85er pilot seinen motor öffnen lassen musste. also zylinder bla bla bla. warum? check ob mehr kubik? klärt uns mal auf...
Re: 85er Check in Kamp-Lintfortwird wohl jemand nen Protest gemacht haben gegen den Jungen. Protestgebühr gezahlt das Bike auseinander nehmen lassen vom Dad oder Mechaniker und geschaut ob alles rechtens ist. War nix falsch war die Gebühr weg und der Mechaniker oder DAD konnte seinen Arb Aufwand in Rechnung stellen.
Re: 85er Check in Kamp-Lintfortjo jo, wie das funktioniert weiß ich, ich will nur wissen was bei rausgekommen ist... you know
Re: 85er Check in Kamp-LintfortKein Protest. Kontrolle seitens der technischen Kommissare. Es war alles in bester Ordnung. Keine Beanstandung.
Re: 85er Check in Kamp-Lintfortinteressant, solltet ihr mal bei einigen mx2-bikes machen, da werdet ihr sicher mehr "erfolg" haben...
Re: 85er Check in Kamp-LintfortWas nen Schwachsinn echt!
Das hätten sie sich auch sparen können! Der Junge fährt Junior Cup und ist dort verdammt fix unterwegs, wenn man nen bisschen Ahnung hat sollte man das bei ADAC bzw. DMSB wissen, das er so fix unterwegs ist... Für das aufmachen würde ich mich erstmal echt schön bezahlen lassen... Manchmal frage ich mich echt was für Leute da sitzen...keinen Plan von irgendetwas...
Re: 85er Check in Kamp-Lintfort@Yamha#28
Das mit dem Bezahlen lassen kannst Du dir Knicken, lies dir mal die DMSB Regeln durch. Außerdem finde ich es OK, denn so nur so verstehen es einige andere die sich nicht an das Regelwerk halten. Denn es hat niemand Protest erhoben, das war der Sport Kommisar alleine der die Entscheidung getroffen hat. 10.2. Innerhalb von 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse des jeweiligen Laufes kann ein schriftlicher Protest eingelegt werden. Die Protestgebühr beträgt 140,‐ € und muss dem Protest in Bar beigelegt sein. 10.2.1.1. Bei einem Protest wegen eines Hubraumverstoßes müssen zusätzlich die Kosten für das Öffnen des Motors bar bezahlt werden. Diese werden vom technischen Kommissar festgelegt. Das betreffende Fahrzeug wird markiert und steht dem Fahrer noch bis zum Ende der Veranstaltung zur Verfügung. Danach wird es umgehend geöffnet. Bei einem berechtigten Protest erhält der Protestführer die Protestgebühr zurück. Der betreffende Fahrer hat die Kosten für das Öffnen des Motors zu übernehmen, alle Meisterschaftspunkte verfallen und der Fahrer wird für 5 MXCUP Rennen gesperrt. Der Motor wird grundsätzlich unverschlossen zurückgegeben. Einen teil der vom Sport Kommisar festgesetzten Kosten bekommst Du ersetzt wenn nichts gefunden wurde.
Re: 85er Check in Kamp-Lintforthab gehöhrt das in grevenbroich aus allen klassen motoren überprüft werden
Re: 85er Check in Kamp-Lintfort@Susi #3
Ich würde es befürworten, aber dem ist nicht so. Es wird durch den Kommissar entschieden oder durch einen Einspruch. Evt. auch wenn jemand übermäßig schnell ist, so wie in Kamp Litfort. Klaus
Re: 85er Check in Kamp-LintfortHab mir das in KaLi auch mal ein paar Minuten angeguckt, wie die Herren versucht haben den Zylinderkopf runter zu "reißen"!!(So muß man das leider sagen)
Die standen ganz schön unter Anspannung und der Jung wusste gar nicht wie er sich Verhalten sollte. Der war fix und fertig. Ein Kumpel, der ihn mental etwas aufbauen wollte, durfte sich dann noch einen gehörigen anpfiff von den Herren in den gelben Jacken anhören. Weiß nicht ob das alles so im Sinne des Sport ist!! Manch einer kommt sich da nämlich besonders Wichtig vor, der da eigentlich nix zu kamellen hat!!! ![]()
Re: 85er Check in Kamp-LintfortMuß ma nicht für nen einschpruch 50 euro zahlen?
das würd ich nur machen wen der kerl for mir wäre und es um die top 5 geht ![]()
Re: 85er Check in Kamp-Lintfort
wer lesen kann is echt im vorteil..... oder ![]()
Re: 85er Check in Kamp-Lintfortdas is doch mal eine übelst bescheuerte regelung... 140euro!!! un dann bekommste den motor offen zurück...wie dumm is das denn???
Re: 85er Check in Kamp-LintfortFür Alle die mit einem "Halbwissen" ausgestattet sind.
Auszug DMSB Handbuch Seite 51, 52 Art. 153 Protestrecht Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers oder des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Protest. Entscheidungen der Sportkommissare, der Jury oder eines Schiedsrichters sind hiervon ausgenommen. Deren Entscheidungen sind nur mit der Berufung anfechtbar, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Proteste gegen die Zeitnahme (Zeitmessung) – soweit diese durch vom DMSB anerkannte Zeitnahme-Kommissare oder Zeitnehmer erfolgte – sowie Sammelproteste sind unzulässig. Ebenso sind die Entscheidungen von Sachrichtern (ausgenommen im Falle eines vom Sachrichterbegangenen Regelverstoßes) sowie des Start und Zielrichters unanfechtbar. Sammelproteste sind unzulässig und werden von den Sportkommissaren kostenpflichtig zurückgewiesen. Ein Sammelprotest liegt vor, wenn: – ein Bewerber einen Protest für oder gegen mehrere Fahrzeuge oder Teilnehmer einlegt, auch wenn es sich hierbei um die gleiche Begründung handelt – ein Protest mit mehreren unterschiedlichen Sachverhaltenbegründet wird. Ein technischer Protest darf jedoch mehrere Einzelpositionen (Fahrzeugteile) umfassen. Der Protestgegenstand/Protestgrund ist vom Protestführergenau anzugeben. Das Protestrecht der Teilnehmer beginnt mit ihrer Anwesenheit bei der Dokumenten-Abnahme und endet (unabhängig von einem evtl. vorzeitigen Ausfall oder Ausschluss) mit dem Ablauf der entsprechenden Protestfrist. Ein einmal eingereichter Protest kann nur bis zum Beginn der Verhandlung zurückgezogen werden. Soweit die Sportgesetze, Verfahrensordnungen oder Reglements Bestimmungen zur Zulässigkeit eines Protestes und zum Art. 154 Einreichung des Protestes Proteste, die sich auf Vorkommnisse bei einer Veranstaltung beziehen, sind schriftlich an die Sportkommissare/den Schiedsrichter zu richten. Sie können direkt oder dem Renn- bzw. Fahrtleiter sowie dem Sekretär der Veranstaltung zur Weiterleitung übergeben werden. Datum Gegenwart des Protestführers auf dem Protestschreiben zu vermerken. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr (gemäß Protestgebühren sind dem Protestführer zu Protest stattgegeben wird. Der Protestgegenstand/Protestgrund ist vom Protestführergenau anzugeben. Art. 155 Kostenpauschale Richtet sich der Protest gegen die Technik des Motorradesund werden dadurch Montagearbeiten erforderlich, so werden die Technischen Kommissare eine Kostenpauschaleaufbauend auf den nachstehenden Regelungen dafür festsetzen, die der Protestführer vor Durchführung der techn. Untersuchung zu hinterlegen hat. Für die Hinterlegung dieser Kostenpauschale muss dem Protestführer nach Bekanntgabe der Höhe der Pauschale eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Minuten eingeräumt werden. Diese sich unter Beachtung dieses Artikels ergebenden Montagekosten sind vom Protestunterlegenen zu tragen. Im Falle eines Kraftstoffprotestes ist die Analysenkostenpauschale(gemäß DMSB-Gebührenordnung) vom Protestführer zu hinterlegen. Die Einzahlung der Kostenpauschale sowie deren Auszahlung oder Rückzahlung ist durch entsprechende Quittungen zu belegen. Die anfallende Kostenpauschale ist von den Technischen Kommissaren unter Beachtung nachstehender Festlegungen zu errechnen und auf dem DMSB-Formblatt den Sportkommissaren mitzuteilen: 1. Kosten pro Montagestunde = EUR 50,– (Kosten für Verbrauchs- oder Verschleißmaterial (z. B. Dichtungen, Öl etc.) sind hiermit ebenfalls abgegolten). 2. Montagezeiten Demontage Montage / Ausbau Ein- und Zweitaktmotoren Std. / Std. Einzylinder luftgekühlt 2 3 Einzylinder wassergekühlt 3 4 Mehrzylinder mit einzelnen Zylinderköpfen luftgekühlt 3 4 Viertaktmotoren Std. Std. Einzylinder ohv (ausgen. Bahnmotoren) 6 4 Einzylinder ohc (ausgen. Bahnmotoren) 8 4 Mehrzylinder mit einzelnen Zylinderköpfen ohv 6 4 Weitergehende Kosten, gleich welcher Art, werden nicht erstattet. Zeit-Über- oder -Unterschreitungen bleiben unberücksichtigt. Die Kostenrechnung der Techn. Kommissare sowie die entsprechenden Ein- und Auszahlungsbelege (ggf. Kopien) sind den Protestunterlagen beizufügen.
Re: 85er Check in Kamp-LintfortHallo Susi#3,
vielen Dank für den Auszug aus dem DMSB Handbuch. Nur hilft diese Passage nicht weiter. Berufung und ähnliche Geschichten gibt es im Clubsport nicht, in dieser Hinsicht sind die genannten Regelungen weitestgehend aussen vor. Die für diese Serie gültigen Protestregelungen sind in der Ausschreibung in wenigen Sätzen nachzulesen. Falls Du aber noch Fragen, komm doch einfach am Wochenende vorbei. Dann kannst Du Deine Informationen direkt vor Ort bekommen und muss nicht nur auf Gehörtes zurückgreifen. Unser Ziel ist es Motormanipulationen zu verhindern. Gerade in den kleineren Hubraumklassen ist dieses eine höchst unfaire Geschichte und benachteiligt alle Sportskollegen die korrekt vorgehen. Ich denke es ist auch in Deinem Sinne, wenn dem von vornherein ein Riegel vorgeschoben wird und alle unter den gleichen technischen Regeln an den Start gehen, oder? Genauso war auch die Motorkontrolle in Kamp-Lintfort zu verstehen. Deine Aussage, dass in Grevenbroich Motoren aller Hubraumklassen geöffnet werden sollen entbehrt jeglicher Grundlage.
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das würd ich nur machen wen der kerl for mir wäre und es um die top 5 geht 
