Suzuki Rm 125 Frage
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Suzuki Rm 125 FrageHallo Liebe Mx Leute,
also erstmal ich bin neu hier, ich bin Timo, und hab mal gleich 2 Fragen, die erste hoffe ich doch das ihr mir die beantworten könnt, und die 2te is eher ne rechtliche Frage. und zwar, ich hab bei Mobile nen gutes Angebot für ne Suzi Rm 125 gefunden. Jetzt habe ich den Verkäufer kontaktiert, und schon so einiges ausgemacht, das Fahrzeug was er verkauft wurde in America von Cernics getunt und dann nach Deutschland importiert. Dann habe ich den Verkäufer nach Fahrzeugschein? gefragt, und er meinte, das generell bei Cross bikes keine Papiere oder Sonstiges Vorhanden sind, lediglich ein Kaufvertrag mit der Rahmennummer wird am Kauftag von mir und ihm unterschrieben. Das hat mich jetzt allerdings ein wenig stutzig gemacht, warum sollte man garkeine Papiere dazubekommen? Habt ihr bei euren Gekauften Crossern Papiere dazubekommen? Kann ich am Kauftag die Rahmennummer irgendwie checken lassen? und Frage Nr. 2, sichert mich der Kaufvertrag ab?, falls sich später herausstellt das das Teil gestohlen ist, obwohls nicht gestohlen gemeldet ist, kann man mir dann an den Kragen? ich danke euch jetzt schon für eure Antworten. Lg, Ex Quadcrosser und Bald Motocross, Timoooo ![]()
Hallo, herzlich willkommen!!!!
ja, MX-Bikes sind ohne Papiere. Sind ja nur Sportgeräte. Es gibt aber auch vereinzelt auch welche mit Papiere, die kann man dann mit entsprechenden Umbaumaßnahmen auch zulassen.
na man kann schon irgendwie die Rahmennummer checken lassen. Sag doch einfach, ich will das mal bei der polizei checken lassen, ob die bei denen nicht unter geklaut läuft. Allein an der Reaktion von dem Typen merkt man es doch schon.
und absichern kannst dich mit dem vertrag auch nicht. Wenn die Polizei kommt und das Teil beschlagnahmt, kannst dir mit deinen vertrag sonstewas abwischen. Ist ja nicht deins, der Verkäufer kriegt eins auffen Deckel, der Vorbesitzer sein Mopped wieder und du eventuell auch Stress mit der Justiz und deine Kohle siehste auch nie wieder. Aber so oft kommt das nicht vor!!
Das stimmt nicht ganz so! Wenn Dir nicht nachgewiesen werden kann, dass Du davon ausgehen musstest, dass das Möp gestohlen ist (also z.B. eine 09ér für 1000€ kaufen) wirst Du keinen Ärger mit Vater Staat bekommen. Dein Geld wird vom Verkäufer eingefordert, wenn da allerdings nichts ist, schaut es dunkel aus. Der Vertrag sichert Dich aber davor ab, selbst als Dieb da zu stehen!! Wichtig ist dabei dann nur, dass die Daten vom Verkäufer stimmen, also ggf. Perso anschauen oder kopieren!
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